Taugliches Instrument zur Fluglärmbegrenzung

Der Zürcher Fluglärm-Index ZFI legt eine Anzahl vom Fluglärm stark gestörten Personen fest. Wird diese Zahl überschritten, ergreifen die Behörden des Kantons rechtzeitig die in ihrer Kompetenz stehenden Massnahmen bzw. beantragen solche den dafür zuständigen Stellen, damit die Zahl der vom Fluglärm stark gestörten Personen wieder auf das Niveau des Richtwertes sinkt. Der Regierungsrat erstattet dem Kantonsrat und der Öffentlichkeit jährlich Bericht über diese Entwicklung.

Der erste ZFI-Bericht wurde am 26. Mai 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt, der die Jahre 2005 und 2006 verglich. Es zeigte sich eine Zunahme um rund 8,5 Prozent durch Fluglärm stark belästigte Personen. Dies war vor allem auf Veränderungen bei der Belegung verschiedener Flugrouten sowie auf die Bevölkerungszunahme rund um den Flughafen zurückzuführen. Am 16. Dezember 2008 wurde der erste formellen Bericht der Volkswirtschaftsdirektion zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) verabschiedet, der die Jahre 2006 und 2007 einander gegenüberstellte. Der vom Regierungsrat bei 47‘000 stark belästigten Personen festgelegte ZFI-Richtwert wurde 2007 nicht überschritten, jedoch nahezu erreicht. 2008 wurde der Richtwert um 2'035 Personen überschritten, was wiederum vor allem mit der überdurchschnittlichen Bevölkerungsentwickung rund um den Flughafen Zürich begründet werden kann.

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