Das Bekenntnis von Bundesrat und Parlament von 2004 zum Drehkreuz Zürich als Schlüsselinfrastruktur ist endlich umzusetzen. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile sind zu beseitigen.
Die Entwicklung der Schweizer Volkswirtschaft darf nicht durch Fixierung betrieblicher Grenzen am Flughafen Zürich beeinträchtigt werden. Der Fluglärm ist zu konzentrieren, damit er möglichst wenige Einwohnerinnen und Einwohner und ein möglichst kleines Gebiet beeinträchtigt.
Zu diesem Zweck sind so rasch wie möglich alternative Anflugmöglichkeiten wie der gekröpfte Nordanflug zu realisieren. Süd- und zusätzliche Ostanflüge kommen nur bis zu diesem Zeitpunkt als temporäre Massnahmen in Frage.
Der SIL-Prozess des Bundes und die Koordination mit der kantonalen Raumplanung und dem Betriebsreglement der Flughafen Zürich AG sind rasch voranzutreiben. Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund: Sicherheit der Bevölkerung, Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit des Flughafens, Sicherung von Arbeitsplätzen und Volkseinkommen, Senkung und Konzentration der Lärmbelastung und raumplanerische Sicherheit.
Für besonders belastete Gebiete sind rechtliche und planerische Rahmenbedingungen zu schaffen, die Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Gegenüber Deutschland ist mit Nachdruck auf einen neuen Staatsvertrag hinzuwirken, der Zürich gegenüber vergleichbaren deutschen Flughäfen nicht benachteiligt und alle grenzüberschreitenden Fragen sowie die Gesamtverkehrssituation Schweiz-Deutschland einbezieht.